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Markt-Bezeichnungen:

Bei Suzuki wurden Fahrzeuge für die ganze Welt gebaut. Durch unterschiedliche Vorschriften in manchen Ländern wurden unterschiedliche Fahrzeuge des gleichen Typs benötigt. Deutschland hatte bis in die 80er Jahre hinein die Vorschrift, dass das Lenkschloss vom Zündschloss getrennt sein muss. Deshalb wurden hier Rahmen nötig, die das Neimann-Schloss an der linken Seite des Lenkkopfes hatten, während der Rest der Welt bereits über das Zündschloss absperrte.. In Amerika war ein gemütliches Fahren vorgeschrieben. In Europa, besonders in Deutschland, gab es keine Geschwindigkeits-Limits, anfangs auch auf Landstraßen. Es war Geschwindigkeit angesagt, also eine härtere Federung. Und so weiter. Der TÜV (damals alleiniger Herr über die erlaubte Technik) war in keinster Weise flexibel. Somit wurden unterschiedliche Fahrzeuge gebaut und, nicht nur für die Ersatzteil-Versorgung, differenzierbare Kennzeichnungen erforderlich. Dies machte Suzuki mit den 'E'-Bezeichnungen. Für Deutschland stand 'E22', Australien 'E24', USA 'E1'. Nicht markt-spezifische Teile wurden in den Ersatzteil-Fichen nicht extra gekennzeichnet.
Da die jeweiligen Importeure entscheiden konnten, welche Typen sie importieren wollten, war nicht jedes Fahrzeug zwingend in jedem Jahr auf jedem Markt erhältlich.

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